KRITIS-Verordnung

Schutz kritischer Infrastrukturen.

Mit zunehmender Digitalisierung werden IT-Infrastrukturen intelligenter und leistungsfähiger, aber auch anfälliger für Störungen und Ausfälle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat deshalb bereits 2016 gesetzliche Vorgaben erlassen, um die für die Allgemeinheit essentiellen Infrastrukturen bestmöglich vor Angriffen oder Einflussnahme zu schützen. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden mit der KRITIS-Verordnung dazu verpflichtet, Ihre IT dem Stand der Technik entsprechend branchenspezifisch und angemessen abzusichern. Die erneuerte Verordnung zum Schutz kritischer Infrastrukturen gilt seit 01. Januar 2022. Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, ob sie unter die KRITIS-Regeln fallen und entsprechende Schritte einleiten müssen. Die Vorlauf- und Übergangsfristen sind inzwischen abgelaufen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.