Risikobewertung nach DSGVO.
Das Datenschutzmanagement-System hilft Ihnen bei der Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für eine Verarbeitung notwendig ist.
Sollten Sie eine DSFA durchführen müssen, stellt das System die richtigen Fragen und hilft Ihnen bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Datenschutz-Folgenabschätzung.
In Erwägungsgrund 84 der DSGVO heißt es:
"Damit diese Verordnung in Fällen, in denen die Verarbeitungsvorgänge wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen, besser eingehalten wird, sollte der Verantwortliche für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, mit der insbesondere die Ursache, Art, Besonderheit und Schwere dieses Risikos evaluiert werden, verantwortlich sein.
Die Ergebnisse der Abschätzung sollten berücksichtigt werden, wenn darüber entschieden wird, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nachzuweisen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit dieser Verordnung in Einklang steht.
Geht aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervor, dass Verarbeitungsvorgänge ein hohes Risiko bergen, das der Verantwortliche nicht durch geeignete Maßnahmen in Bezug auf verfügbare Technik und Implementierungskosten eindämmen kann, so sollte die Aufsichtsbehörde vor der Verarbeitung konsultiert werden."